ASVG-Novelle soll Sozialgerichte entlasten
Die ÖVP schlägt erweiterte Möglichkeiten vor, Widerspruch gegen Bescheide der Pensionsversicherung zu erheben.
Im Budgetausschuss vom 30. Oktober 2019 brachten die ÖVP-Abgeordneten August Wöginger und Klaus Fürlinger einen Antrag ein, der vorsieht, das im ASVG verankerte Widerspruchsverfahren gegen Bescheide der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) betreffend die Erstgutschrift am Pensionskonto auf weitere pensionsrechtliche Leistungsbescheide auszudehnen (37/A). So sollen Versicherte ab 2020 u.a. auch Bescheide betreffend den Anspruch auf Versicherungsleistungen, den Rückersatz zu Unrecht empfangener Leistungen, die Feststellung von Schwerarbeitszeiten, die Feststellung der Invalidität oder Berufsunfähigkeit und den Anspruch auf Sonderruhegeld sowie Ausgleichszulagenbescheide mittels Widerspruch bekämpfen können.
Mit einem Widerspruch wird eine interne Prüfung des Bescheids ausgelöst, wobei einer der eigens eingerichteten Widerspruchs-Ausschüsse beizuziehen ist, wenn die Pensionsversicherung den Widerspruch als unbegründet erachtet. Den Ausschüssen haben je ein Vertreter bzw. eine Vertreterin der Dienstgeber- und Dienstnehmerseite sowie ein Bediensteter des Pensionsversicherungsträgers anzugehören. Als Frist für die Entscheidung der Pensionsversicherung sieht der Antrag sechs Monate vor, dabei gilt ein Verschlechterungsverbot. Zugesagte Leistungen sind außerdem bereits während des laufenden Widerspruchsverfahrens auszuzahlen.
Ziel der von August Wöginger und Klaus Fürlinger eingebrachten ASVG-Novelle ist die Entlastung der Sozialgerichte. Sie sollen erst nach Vorliegen eines Widerspruchbescheids angerufen werden können. Zudem erwarten sich die beiden Antragsteller eine Hebung bzw. Sicherung der Entscheidungsqualität der Pensionsversicherungsträger und eine bessere Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen durch die Versicherten. Die Bestimmungen sollen nicht nur für die allgemeine Pensionsversicherungsanstalt sondern auch für die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau gelten.
Im Budgetausschuss werden das Bundesfinanzrahmengesetz, das Bundesfinanzgesetz sowie alle Vorlagen, die sich auf das Budget beziehen, behandelt. Zur Umsetzung der Bundesfinanzgesetze werden Budgetbegleitgesetze im Budgetausschuss beraten und beschlossen. Mit den Budgetbegleitgesetzen werden auch Gesetze geändert, die inhaltlich eigentlich in die Zuständigkeit anderer Ausschüsse fallen – beispielsweise das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz.