Selbsthilfegruppen-Treffen ab 15. März wieder erlaubt

Ab dem 15. März dürfen sich Selbsthilfegruppen wieder persönlich treffen. Bei den Zusammenkünften müssen FFP2-Masken getragen, zudem ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Neben Antigen-Tests und PCR-Tests kommen nun auch Selbst-Tests zur Anwendung.

7 Bleistifte links, 1 Bleistift recht, Photo by Frank Vessia on Unsplash

Im Rahmen der 4. Novelle zur 4. Schutzmaßnahmenverordnung (gültig ab 15. März 2021) sind Treffen von Selbsthilfegruppen unter folgenden Voraussetzungen wieder möglich:

  • Treffen können in geschlossenen Räumen und im Freien stattfinden.
  • Bei Treffen in geschlossenen Räumen ist eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder eine Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard zu tragen.
  • Gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist weiterhin ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten.

Negativer Testnachweis Voraussetzung für Nutzung des erweiterten Angebots

Ein negativer Testnachweis ist die Voraussetzung für die Nutzung des durch die Öffnungen erweiterten Angebots. Neben Antigen-Tests und PCR-Tests kommen nun auch Selbst-Tests zur Anwendung.

  1. PCR-Tests sind der Gold-Standard beim Nachweis für SARS-CoV-2, weshalb mit einem negativen PCR-Nachweis bis zu 72 Stunden nach Testung das erweiterte Angebot genutzt werden kann.
  2. Antigen-Tests müssen wie bereits üblich von qualifiziertem Personal durchgeführt werden. Diese gelten maximal 48 Stunden ab Testung für die Nutzung des erweiterten Angebots.
  3. Selbsttests sind für 24 Stunden ab Testung gültig. Das Nachweis-System wird technisch vom Land Vorarlberg vorbereitet um umgesetzt.

Quelle: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)