Voller Klimabonus bei Unzumutbarkeit von Öffis für Menschen mit Behinderungen
Menschen mit Behinderungen, denen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist, sollten unabhängig vom Wohnort den Klimabonus in voller Höhe (200 Eur) bekommen. Für sie ist es nämlich egal, ob sie in der Stadt oder am Land wohnen und damit öffentliche Verkehrsmittel grundsätzlich zur Verfügung stehen oder nicht, sie sind immer auf das Auto angewiesen.
Da die Folgen der Klimakrise (z.B. mehr Hitzetage, schmutzige Luft) gerade für Menschen mit Behinderungen ein großes (gesundheitliches) Problem darstellen, unterstützt der Österreichische Behindertenrat die Initiative der österreichischen Bundesregierung, das Steuersystem zu ökologisieren.
Unbestritten ist, dass es bei einer solche Steuerreform auch soziale Komponenten braucht um die (finanziellen) Mehrbelastungen insbesondere für Personen mit kleinen und mittleren Einkommen, wozu Menschen mit Behinderungen überproportional zählen, abzufedern.
Leider wurde bei der Konstruktion des Klimabonus, der genau diesen sozialen Ausgleich schaffen soll, auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen vergessen.
Die Höhe des Klimabonus bemisst sich in vier Stufen (von 100 bis 200 Euro) daran, ob jemand am Land oder in der Stadt wohnt und damit öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung stehen oder ein Auto erforderlich ist.
Diese grundsätzliche Unterscheidung ist zwar nachvollziehbar, jedoch wird dabei auf jene Menschen mit Behinderungen vergessen, denen, behördlich festgestellt, die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel unzumutbar ist.
Für Menschen mit Behinderungen, die im Behindertenpass die Zusatzeintragung der Unzumutbarkeit der Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel eingetragen haben und/oder einen Parkausweis gemäß §29b StVO haben, ist es völlig unerheblich, ob an ihrem Wohnort grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel vorhanden sind oder nicht, da sie diese nicht nutzen können. Sie sind immer, sowohl in Retz als auch in der Wiener Innenstadt, auf das Auto angewiesen!
Damit Menschen mit Behinderungen nicht bei der öko-sozialen Steuerreform die Rechnung zahlen, obwohl sie keine Möglichkeit haben ihr Verhalten anzupassen, ersucht der Österreichische Behindertenrat als Interessenvertretung der 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen in Österreich die Bundesregierung, Menschen mit der Zusatzeintragung der Unzumutbarkeit der Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel im Behindertenpass und/oder dem Ausweis gemäß § 29b StVO den Klimabonus, unabhängig von ihrem Wohnort, in voller Höhe (200 Eur) zu gewähren. Die Österreichische Multiple Sklerose Gesellschaft schließt sich dieser Forderung vollinhaltlich an.