RISIKOFREISTELLUNG

Verlängerung der Risikogruppenfreistellung bis 30. Juni 2022

Die Risikogruppenfreistellung gem. § 735 ASVG war zuletzt bis 31.5.2022 befristet. Mit Verordnung des Bundesministers für Arbeit vom 27. Mai 2022 (BGBl II 200/2022) wurde der Zeitraum für mögliche Freistellungen bis 30. Juni 2022 verlängert.

Der maximale Geltungszeitraum wurde damit vorerst ausgeschöpft. Eine weitere Verlängerung über den 30. Juni 2022 hinaus ist im Verordnungsweg nicht mehr möglich, hierfür wäre eine neue gesetzliche Grundlage notwendig.

Medial wurde von der Bundesregierung bereits angedeutet, dass über den Sommer keine Verlängerung der Risikogruppenfreistellung mehr angedacht ist. Sollte aufgrund einer geänderten epidemiologischen Lage eine andere politische Bewertung erfolgen, so werden wir Sie in gewohnter Form informieren.

Aus heutiger Sicht ist jedoch – mit aller gebotenen Vorsicht von Prognosen in Pandemiezeiten – davon auszugehen, dass Risikogruppen-zugehörige ArbeitnehmerInnen per 1. Juli 2022 in den Dienst zurückkehren müssen.

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