Die Kostenexplosionen bei Lebensmitteln, Energiekosten betreffen uns alle.
Wie jede und jeder in Krisenzeiten zu zusätzlichen staatlichen Unterstützungen gelangt, ist hier zusammengefasst.
Manche Boni werden direkt auf das Konto überwiesen oder müssen beantragt werden.
Hier geben wir einen Überblick über die wichtigsten Boni:
Direkte Überweisung auf das Konto
Klima-, und Teuerungsbonus
Betrag € 500, werden aktuell automatisch ausgezahlt. Empfänger:innen: alle Erwachsenen, die in Österreich leben. Kinder erhalten je € 250. Infos hier
Teuerungsausgleich
Betrag: € 300. Empfänger:innen: Bezieher*innen von Sozialleistungen, z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld. Infos hier
Außerordentliche Einmalzahlung – Teuerungsabsetzbetrag für Pensionist*innen
Eine gestaffelte Einmalzahlung – bis zu € 500 – Infos hier
Schulstartgeld
Der österreichische Staat unterstützt jedes Kind, das im Zeitraum von 1. Jänner 2007 bis zum 31. Dezember 2016 geboren wurde, mit € 100 zusätzlich zur Familienbeihilfe. Infos hier
Familienbonus
wird auf € 2.000 pro Kind bzw. € 650 für Kinder über 18 Jahre erhöht. Falls der Familienbonus nicht von der Lohnverrechnung des Arbeitgebers berücksichtigt wird, muss er über die Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 beantragt werden. Infos hier
Kindermehrbetrag
Erhöhung von € 450 auf € 550. Das ist der Steuerabsatzbetrag für Eltern mit wenig Einkommen. Er ist über die Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 zu beantragen. Infos hier
Diese Boni müssen aktiv beantragt werden
Schulstartklar
Kinder aus Mindestsicherungs- bzw. Sozialhilfehaushalten erhalten € 120 als Gutscheine, um Schulmaterialien zu kaufen. Diese Gutscheine müssen allerdings bei bestimmten Stellen abgeholt werden. Infos hier
Teuerungsabsetzbetrag für Leute mit geringem Einkommen
Die Absetzbeträge für Arbeitnehmer*innen und Pensionist*innen werden für 2022 einmalig um bis zu € 500 erhöht. Teuerungsabsatzbetrag vermindert die Einkommenssteuer oder führt zu einer Gutschrift. Das muss über die Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 aktiv beantragt werden. Infos hier
Energiekostenausgleich nur bis 31.Oktober beantragbar
Eine € 150-Gutschrift für Energiekosten kann noch bis Jahresende eingelöst werden. Alle, die den Brief mit der Gutschrift noch nicht bekommen haben, sollten bis 31. Oktober 2022 beantragen. Infos hier