Ende der Duldung freier Dienstverträge für Persönliche Assistenz: ÖGK fordert Umstellung bis 1. Jänner 2025

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat angekündigt, dass ab dem 1. Januar 2025 freie Dienstverhältnisse für Persönliche Assistenz nicht mehr geduldet werden. Diese Veränderung basiert auf einem Erlass, der die bisherige Praxis lockerte, aber nun nicht mehr gültig ist.

Was bedeutet das?

Die ÖGK begründet den Schritt damit, dass Persönliche Assistenz in der Regel in persönlicher Abhängigkeit erbracht wird, beispielsweise durch Bindung an Arbeitsort und -zeit sowie die persönliche Erbringung der Leistung. Dies entspreche den Merkmalen eines echten Dienstverhältnisses und sei mit einem freien Dienstverhältnis nicht vereinbar.

Zukünftig müssen Dienstgeber:innen sicherstellen, dass persönliche Assistent:innen korrekt angemeldet und in einem echten Dienstverhältnis beschäftigt werden.

Hintergrund der Entscheidung

Die bisherige Praxis, freie Dienstverträge im Privathaushalt zu akzeptieren, beruhte auf einem früheren Erlass des Sozialministeriums, der nun jedoch nicht mehr angewandt wird. Die ÖGK hat Steuerberatungskanzleien angewiesen, die Verwaltungspraktiken bis spätestens 1. Januar 2025 entsprechend anzupassen.

Empfehlung für Arbeitgeber:innen

BIZEPS und Steuerexpert:innen raten dringend davon ab, weiterhin freie Dienstverhältnisse abzuschließen. Stattdessen wird empfohlen, bestehende freie Dienstverträge in echte Dienstverhältnisse umzuwandeln. Steuerberatungskanzleien unterstützen bei der rechtlichen Umsetzung und Anpassung im Arbeitgeber:innenmodell.

Relevanz

Diese Änderung markiert das Ende einer jahrzehntelangen Duldung und betrifft viele Arbeitgeber:innen und Assistenznehmer:innen direkt. Klärungen und Umstellungen sind dringend notwendig, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Infos

Richtlinie für die Gewährung von Förderungen nach § 33 des Bundesbehindertengesetzes zur Harmonisie‐ rung der Persönlichen Assistenz

Weitere Informationen und rechtliche Hintergründe finden Sie >>hier<<