Migration und Behinderungen

Die demografische Landschaft der Europäischen Union (EU) wird durch Zunahme des Anteils an Migrantinnen und Migranten sowie Geflüchtete immer vielfältiger. Eine wichtige Minderheit innerhalb dieser Gruppe bilden Menschen mit Behinderungen. Diese oft doppelter Ausgrenzung und Diskriminierung ausgesetzten Personen haben die gleichen Grundbedürfnisse wie andere Migrantinnen und Migranten, haben aber zusätzlichen Unterstützungsbedarf, auf den reagiert werden muss.

Menschen mit Behinderungen – Spezialsendung

TV-Tipp: Die ORF-Sendung „Heimat, fremde Heimat“ am 1. Dezember 2019 stand im Zeichen von Menschen mit Behinderungen.

Screenshot Heimat fremde Heimat vom 1.12.2019, Copyright: ORF

Für Menschen mit körperlichen Behinderungen ist es fast unmöglich, den schwierigen, oft monatelangen Fluchtweg über mehrere Grenzen zu schaffen. Der Rollstuhlfahrer Kalim Mugga aus Uganda flüchtete über das Mittelmeer nach Österreich. In der ORF-Sendung „Heimat, fremde Heimat“ anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen spricht er über die Schwierigkeit, in Österreich einen Job zu finden.

Flucht und Behinderungen

Der Syrer Basem Hegok ist blind und macht derzeit eine Ausbildung zum Heilmasseur. „Blinde Menschen werden von vielen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern nicht wahrgenommen“, beschwert sich der Vertreter des Blindenverbandes, Bayram Cigci. Damit gehörlose Geflüchtete in Österreich einen Job bekommen, müssen sie zwei Sprachen erlernen: Deutsch und die Österreichische Gebärdensprache. Mehmet Akbal berichtet.

Leben mit Behinderungen

Das Beste für ihr Kind, das wollen alle Eltern. Bei Kindern mit Behinderungen ist das „Beste“ oft ganz einfach. Zum Beispiel ein Klassenverband, in dem Platz für einen Rollstuhl ist, ein Wickeltisch für größere Kinder oder die Teilnahme in einem Schwimmverein. Ajda Sticker hat drei Mütter und ihre behinderten Kinder in Kärnten/Koroška getroffen. Sie berichten über Höhen und Tiefen und über den Umgang der Gesellschaft mit den Kindern.

Nationaler Aktionsplan Behinderung

Der Nationale Aktionsplan Behinderung (NAP Behinderung) wurde 2012 von der damaligen Bundesregierung beschlossen. Er enthält 250 Maßnahmen, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen ermöglichen soll. „Heimat, fremde Heimat“ geht der Frage nach, inwieweit diese umgesetzt wurden und wo es noch „Nachbesserungen“ bedarf. Ajda Sticker und Mehmet Akbal haben darüber mit dem ehemaligen ÖVP Abgeordneten und Beauftragen für Barrierefreiheit und soziale Aktionen im ORF, Franz-Joseph Huainigg gesprochen.

„Heimat, fremde Heimat“ vom 1. Dezember 2019 in der TVThek ansehen

Logo AMiD (Access to services for Migrants with Disabilities)

AMiD (Access to services for Migrants with Disabilities) setzt sich für einen Zugang zu Dienstleistungen für Migrantinnen und Migranten mit Behinderungen ein und unterstützt ein effizientes Management der Aufnahme und Integration von Asylbewerberinnen und -werbern und Migranten mit Behinderungen in der EU unterstützen.

Das AMiD-Projekt (Access to services for Migrants with Disabilities) unterstützt das wirksame Management der Aufnahme und Integration von Asylbewerberinnen und -werbern sowie Migrantinnen und Migranten mit Behinderungen in der Europäischen Union. Das Projekt wird vom European Disability Forum (EASPD) geleitet und dauert 24 Monate.

Migrantinnen und Migranten mit Behinderungen sehen sich in europäischen Ländern oft schwierigen Situationen gegenüber:
So gibt es Hindernisse bei der Erlangung der Staatsbürgerschaft aufgrund der Behinderung zu überwinden, darüber hinaus bestehen oft keine spezifischen Infrastrukturen und Maßnahmen, die sie unterstützen. Asylsuchende mit Behinderungen werden nicht angemessen bewertet, und ohne ein angemessenes Verständnis ihrer Bedürfnisse können Hilfsorganisationen und Nichtregierungsorgnisationen (NGOs) nicht wirksam reagieren.
Mithilfe von MiD (Zugang zu Dienstleistungen für Migranten mit Behinderungen) soll ein effizientes Management der Aufnahme und Integration von Asylbewerbern und Migranten mit Behinderungen in der EU unterstützt werden.

  • Wie viele Migrantinnen und Migranten, die nach Europa kommen, haben Behinderungungen?
  • Welche Art von Unterstützung benötigen sie?
  • Wie gehen Dienstleister, Behindertenorganisationen und lokale Behörden auf ihre Bedürfnisse ein?

Dies sind nur einige der Fragen, die das AMiD-Projekt betrachtet hat, um Unterstützung dafür anzubieten, Aufnahme und Integration von Migranten mit Behinderungen, die in die EU kommen, effizient zu verwalten.

Disability and Migration: AMiD Final Conference

In der EU leben zwischen 80 und 110 Millionen Menschen mit Behinderungen, das entspricht mehr als einem Sechstel der Bevölkerung. Die EU ist verpflichtet, die Rechte von Menschen mit Behinderungen nach dem Völkerrecht zu gewährleisten.

Was ist Behinderung?

„Das Verständnis von Behinderung entwickelt sich ständig weiter und Behinderung entsteht aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren. (…) Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an
der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können. “
~ UN-BRK

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK)

Das Übereinkommen legt die rechtlichen Verpflichtungen der Staaten zur Förderung und zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen fest. Die UN-BRK schafft keine neuen Rechte, sondern ergänzt bestehende Verträge durch behindertengerechte Rechte und Pflichten.

  • 2011 ratifizierte die UN-BRK – das erste rechtsverbindliche internationale Menschenrechtsinstrument, dem sie beigetreten ist.
  • 2018 ratifizierten alle EU-Mitgliedsstaaten haben die UN-BRK.

Das Einzigartige an UN-BRK

  • Nichts an über uns, ohne uns – ein eindringlicher Aufruf von Menschen mit Behinderungen auf der ganzen Welt, ihre Menschenrechte zu respektieren, zu schützen und auf gleicher Augenhöhe mit anderen zu erfüllen.
  • Ein politisches Instrument, das behindertenübergreifend und sektorenübergreifend ist: umfasst alle Menschen mit Behinderung, einschließlich Menschen mit körperlichen, geistigen und psychosozialen Behinderungen, blinde und gehörlose Menschen sowie alle Lebensbereiche.
  • Rechtsverbindlich, sowohl für Behörden als auch für private Unternehmen.
  • Der Konvent markiert einen Paradigmenwechsel bei den Einstellungen gegenüber und dem Umgang mit Menschen mit Behinderungen.
  • Menschen mit Behinderungen werden nicht als „Objekte“ von Wohltätigkeitsorganisationen, medizinischer Versorgung oder Sozialschutz angesehen.
  • Vielmehr als „Subjekte“ mit Rechten, die in der Lage sind, diese Rechte einzufordern und Entscheidungen für ihr Leben auf der Grundlage ihrer freien und informierten Zustimmung zu treffen sowie aktive Mitglieder der Gesellschaft zu sein.
  • Die UN-BRK ersetzt das humanitäre Völkerrecht und die Genfer Flüchtlingskonventionen, die einen medizinischen Ansatz für Menschen mit Behinderungen verfolgen.

EU-Rechtsrahmen

Die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind in den EU-Verträgen verankert.

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

In Artikel 10 heißt es: „Bei Festlegung und Durchführung ihrer Politiken und Tätigkeiten ist die Union bestrebt, Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung zu bekämpfen.“

Zu diesem Zweck kann die EU „geeignete Maßnahmen“ ergreifen (Artikel 19)

Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Artikel 21 verbietet jede Diskriminierung aufgrund von Behinderungen.
In Artikel 26 heißt es: „Die EU anerkennt und respektiert das Recht von Menschen mit Behinderungen, Maßnahmen zu ergreifen, die ihre Unabhängigkeit, ihre soziale und berufliche Eingliederung und ihre Beteiligung am Leben der Gemeinschaft gewährleisten sollen.“

Es gibt kein allgemeines EU-Recht über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, aber die Rechte der Menschen mit Behinderungen werden in EU-Verordnungen und Richtlinien geregelt . zum Beispiel:

AMiD-Bericht Österreich (PDF)

AMiD-Trainingkurs (PDF)

Quelle:  European Disability Forum, AMiD-Trainingkurs, ORF