Orange the World: Gegen Gewalt an Frauen
Die UN-Kampagne „Orange The World“ findet jährlich zwischen dem 25. November, dem “Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen”, und dem 10. Dezember, dem “Internationalen Tag der Menschenrechte”, statt. Weltweit erstrahlen Gebäude in oranger Farbe, um gemeinsam ein sichtbares Zeichen gegen Gewalt an Frauen zu setzen und damit zur Enttabuisierung dieses Themas beizutragen. In Österreich beteiligen sich 2019 rund 130 Gebäude, darunter erstmals 60 Krankenhäuser.
Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen
Der Unabhängige Monitoringausschuss und der Klagsverband erinnern am 25. November, dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, an die an menschenrechtliche Verpflichtung zum Schutz von Frauen mit Behinderungen vor Gewalt.
Sowohl die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen als auch die UN-Frauenrechtskonvention sprechen hier eine deutliche Sprache. Die Republik Österreich hat sich durch die Ratifizierung dieser Menschenrechtsdokumente verpflichtet, Frauen mit Behinderungen vor Gewalt zu schützen und ihnen die uneingeschränkte Teilhabe an der Gesellschaft zu gewährleisten.
Uneingeschränkter Zugang zu Hilfseinrichtungen für alle Frauen
„Die UN-Frauenrechtskonvention fordert von Österreich als Vertragsstaat, dass alle Frauen ihre Menschenrechte und Grundfreiheiten gleichberechtigt ausüben und genießen können“, erklärt Daniela Almer, die für den Klagsverband an der Erstellung des Zivilgesellschaftsberichts zur UN-Frauenrechtskonvention beteiligt war.
„Nach der Staatenprüfung im Juli hat das UN-Frauenrechtskomitee Österreich rund 40 frauenpolitische Empfehlungen vorgelegt. In Empfehlung 41 fordert das Komitee die Republik Österreich auf, Frauen und Mädchen mit Behinderungen den uneingeschränkten Zugang zu Hilfseinrichtungen für Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt zu ermöglichen“, so Almer und weiter: „In Empfehlung 23e fordert das UN-Frauenrechtskomitee Österreich auf, statistische Daten zu häuslicher und sexueller Gewalt zu sammeln und u.a. auch danach aufzuschlüsseln, ob das Opfer eine Behinderung hat. Gut aufgeschlüsselte Daten können helfen, Hilfsangebote an die Bedürfnisse von Frauen mit Behinderungen anzupassen.“
Frauen mit Behinderungen sind doppelt benachteiligt
„Die Republik Österreich muss Maßnahmen ergreifen, um Frauen mit Behinderungen vor Gewalt zu schützen, dazu hat sie sich mit der Unterzeichnung der UN-Konventionen verpflichtet. Ein zentraler Punkt dabei ist, die veralteten Wohnheime abzubauen und selbstbestimmtes Leben zur Realität zu machen. Das wäre ein wichtiger Schritt um strukturelle Gewalt zu verhindern“, stellt Christine Steger, Monitoringausschuss-Vorsitzende fest.
Auch das Thema Zwangssterilisation von Frauen mit Behinderungen ist in Österreich noch aktuell. Expertinnen gehen davon aus, dass rund jede zweite Frau mit Lernschwierigkeiten über 40 Jahren, die in einer Einrichtung untergebracht ist, ohne ihr Einverständnis sterilisiert wurde. „Zwangssterilisationen sind Gewaltausübungen. Oft werden die Personen zur Abgabe einer Einverständniserklärung gezwungen, emotional und psychisch unter Druck gesetzt und überredet. Österreich als Vertragsstaat der Konvention muss hier dringend Maßnahmen ergreifen, um das Recht auf körperliche Unversehrtheit zu wahren. Auch Frauen mit Behinderungen haben das Recht ihre Sexualität und ihren Kinderwunsch zu leben”, stellt Steger klar.
Gemeinsames Bekenntnis gegen Gewalt
Die Frauenministerin setzt auch heuer wieder – gemeinsam mit der Frauensektion und ihrem Kabinettsteam – ein Zeichen gegen Gewalt. Weiters beteiligt sich das Bundeskanzleramt heuer erstmalig an der Kampagne „Orange The World“ . Das Bundeskanzleramt wird während der 16 Tage gegen Gewalt vom 25. November bis 10. Dezember orange beleuchtet. Die Bundesregierung betont damit, dass der Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt ein besonders wichtiges Anliegen ist, das von allen Regierungsmitgliedern getragen wird.
Frauenhelpline
Die Beratungs- und Hilfsangebote der Frauenhelpline sind an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr erreichbar. Unter 0800 222 555 finden Betroffene anonym, kostenlos und mehrsprachig Hilfe und Unterstützung.
Weiterführende Informationen erhalten Sie außerdem auf der Webseite des Ministeriums für Frauen, Familie und Jugend.
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Quelle: UN Women, Aussendung Klagsverband und Monitoringausschuss