Selbsthilfeverbände fordern gesetzliche Verankerung und Basisfinanzierung
Österreichische Selbsthilfeverbände appellieren an die regierungsverhandelnden Parteien, die Selbsthilfe zu stärken und diese formalisiert in die maßgeblichen Entscheidungsgremien auf Bundesebene einzubinden.
Der Bundesverband Selbsthilfe Österreich ist der Dachverband der bundesweit tätigen themenbezogenen Selbsthilfe- und Patientenorganisationen. Gemeinsam mit dem Nationalen Netzwerk Selbsthilfe und Pro Rare Austria vertritt die Organisation rund 250.000 Patientinnen und Patienten in Österreich, mit den Angehörigen ca. eine Million Menschen und somit rund 8 Prozent der Bevölkerung, die sich in der Selbsthilfe organisiert haben. Die Selbsthilfeverbände richten an die regierungsverhandelnden Parteien (ÖVP und Die Grünen) den Appell, die Selbsthilfe in Österreich zu stärken und diese formalisiert in die maßgeblichen Entscheidungsgremien auf Bundesebene einzubinden.
Das Sozial- und Gesundheitswesen kann nur effizient und effektiv weiterentwickelt werden, wenn Patientinnen und Patienten kontinuierlich und aktiv daran beteiligt werden. Es ist wissenschaftlich belegt, dass die Erfahrungskompetenz der unmittelbar und mittelbar Betroffenen sowie der in Selbsthilfe organisierten Patientinnen und Patienten und deren Angehörigen für die Weiterentwicklung unseres Versorgungssystems unverzichtbar ist.
Eine kollektive Beteiligung von Betroffenen ermöglicht patientinnen- und patientenorientierte Entscheidungen und führt zu einer breiteren Akzeptanz von sozial- und gesundheitspolitischen Entscheidungen. Künftig muss es eine formalisierte Beteiligung der unterschiedlichen Formen der Selbsthilfe in den maßgeblichen Entscheidungsgremien auf Bundesebene geben.Zentrales Anliegen zur Stärkung der Selbsthilfe in Österreich ist die gesetzliche Verankerung einer kollektiven Beteiligung von Betroffenen durch ein sogenanntes „Beteiligungsgesetz“, wie es dieses bereits in mehreren EU-Ländern – beispielsweise in Deutschland, Niederlande oder Großbritannien – gibt.
Um die wertvolle Arbeit der unterschiedlichen Formen der Selbsthilfe in Zukunft sicher zu stellen, ist neben einer gesetzlichen Verankerung auch die Bereitstellung einer Basisfinanzierung unerlässlich. Nur so kann im Zuge einer Neugestaltung der Gesundheitsreform die Selbsthilfe in Österreich gestärkt werden, die für die Gesellschaft, das Sozial- und Gesundheitssystem und die betroffenen Menschen einen hohen Wert hat. Die Selbsthilfeverbände sind bereit, sich aktiv in den Entwicklungs- und Entscheidungsprozessen im Sozial- und Gesundheitswesen zu beteiligen und stellen der kommenden Bundesregierung gerne ihre fachliche und praxisorientierte Erfahrung zur Verfügung.
Forderungen des Bundesverbands Selbsthilfe Österreich, Nationales Netzwerks Selbsthilfe und Pro Rare Austria
- Das Sozial- und Gesundheitswesen kann nur effizient und effektiv weiterentwickelt werden, wenn Patientinnen und Patienten kontinuierlich und aktiv daran beteiligt werden. Daher muss im Zuge einer Neugestaltung der Gesundheitsreform (Zielsteuerung-Gesundheit neu) die kollektive Beteiligung von Patientinnen und Patienten umgehend umgesetzt werden. Das bedeutet, dass eine formalisierte
Beteiligung der unterschiedlichen Formen der Selbsthilfe in den maßgeblichen Entscheidungsgremien auf Bundesebene künftig sicherzustellen ist. - Dafür und zur kontinuierlichen und verbindlichen Erfüllung der Aktivitäten der Selbsthilfe, welche für die Gesellschaft, das Sozial- und Gesundheitssystem und die betroffenen Menschen einen hohen Wert haben, bedarf es u.a. finanzieller Mittel für die unterschiedlichen Formen der Selbsthilfe.
- Künftig ist die Absicherung kollektiver Patientinnen- und Patientenbeteiligung durch ein „Beteiligungsgesetz“ nach dem Vorbild anderer EU-Länder (z.B. Deutschland, Niederlande, Großbritannien) vorzusehen.
Literatur
Übersicht über zentrale Dokumente zum Thema kollektive Patientenbeteiligung