Fachgespräch zur Persönlichen Assistenz
Der Monitoringausschuss und die Behindertenanwaltschaft veranstalten ein Fachgespräch. Am 27. Februar 2020 wird gemeinsam mit Expertinnen und Experten erörtert, wie ein umfassendes und bundeseinheitliches System zur Persönlichen Assistenz aussehen muss.
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hält in Artikel 19 das Recht auf Selbstbestimmtes Leben und Inklusion in der Gemeinschaft fest. An dieser Stelle wird auch auf die Notwendigkeit der Persönlichen Assistenz verwiesen, die die Ausgrenzung und Isolation von Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft verhindern kann.
„Der Monitoringausschuss hofft, dass Bund und Länder gemeinsam an einem Strang ziehen. Nur so bekommen Menschen mit Behinderungen überall in Österreich auch die gleiche, ihnen zustehende Leistung“, erläutert Martin Ladstätter, stv. Vorsitzender des Monitoringausschusses. Der Unabhängige Monitoringausschuss überwacht die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich.
Nur ein umfassendes und bedarfsgerechtes Modell der Persönlichen Assistenz kann schließlich auch zum Abbau von veralteten Heimstrukturen führen. Durch Persönliche Assistenz können Menschen mit Behinderungen ihre Wohnform selbst bestimmen und werden nicht mehr in Betreuungseinrichtungen gedrängt.
Bereits 2011 verwies der Monitoringausschuss in seiner Stellungnahme zur Persönlichen Assistenz darauf, dass bundeseinheitliche Regelungen dringend erforderlich sind. Der Unabhängige Monitoringausschuss begrüßt die im Regierungsprogramm festgehaltenen Bestrebungen, bundeseinheitliche Rahmenbedingungen zur Persönlichen Assistenz in allen Lebensbereichen und unabhängig von der Art der Behinderung zu schaffen. „Der Monitoringausschuss hofft daher, dass Bund und Länder gemeinsam an einem Strang ziehen. Nur so bekommen Menschen mit Behinderungen überall in Österreich auch die gleiche, ihnen zustehende Leistung.“, so Ladstätter.
Persönliche Assistenz ermöglicht Unterstützung für Menschen mit Behinderungen, ohne sie zu bevormunden. Um Selbstbestimmung zu realisieren, müssen Bund und Länder an einem Strang ziehen.
Quelle: Monitoringausschuss