Verstärkte Maskenpflicht ab 24. Juli

Die am 22. Juli 2020 präsentierte Verschärfung der Maskenpflicht tritt am 24. Juli in Kraft.

Menscchen mit Masken, Text: Ab 24. Juli verstärkte Maskenpflicht Foto: Canva

Die offizielle Verordnung im Bundesgesetzblatt sieht nicht nur die bereits angekündigte Verpflichtung eines Nasen-Mund-Schutzes bei Bank- und Postbesuchen vor, sondern gilt auch bei Besuchen in Gesundheitseinrichtungen und darüber hinaus in Tankstellenshops und Bäckereien. In der Verordnung ist konkret die Rede von einer Maskenpflicht an Orten, „an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden“.

Die Maskenpflicht gilt beim Betreten des Kundenbereichs im Lebensmitteleinzelhandel, von Banken und der Post (einschließlich der Postpartner), in Tankstellenshops und Bäckereien sowie weiterhin in Apotheken und öffentlichen Verkehrsmitteln Masken getragen werden müssen.

Die Verpflichtung gilt nicht nur für Kundinnen und Kunden, sondern auch für das Personal der genannten Einrichtungen – „sofern zwischen den Personen keine sonstige geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung vorhanden ist, die das gleiche Schutzniveau gewährleistet“.

332. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die COVID-19-Lockerungsverordnung geändert wird (8. COVID-19-LV-Novelle)

332. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die COVID-19-Lockerungsverordnung geändert wird (8. COVID-19-LV-Novelle)

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