Menschen mit Behinderungen sollen gleiche Chancen und gleiche Rechte wie Nichtbehinderte erhalten.
Nachdem am 12. Oktober in der letzten Nationalratssitzung vor der Nationalratswahl ein Gesetzesantrag der SPÖ für behinderte Menschen Zustimmung gefunden hatte und sich sämtliche Fraktionen darauf geeinigt hatten, die Budgetmittel zur beruflichen Integration behinderter Menschen zu verdoppeln, richteten Volksanwalt Günther Kräuter, Behindertenanwalt Hansjörg Hofer, Christina Wurzinger vom Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und Martin Ladstätter von „Selbstbestimmt Leben Österreich“ als Vertreter der Zivilgesellschaft bei einer Pressekonferenz am 19. Oktober fünf zentrale Forderungen für Menschen mit Behinderung an die künftige Bundesregierung.
Das sogenannte „Inklusionspaket“ sieht neben der Mittelerhöhung für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen eine Verbesserung des Rechtsschutzes bei Diskriminierung vor. Darüber hinaus wird der Monitoringausschuss, der die Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich überwacht, durch mehr Budget und Unabhängigkeit gestärkt.
Diskriminierung findet immer noch in nahezu allen Lebensbereichen tagtäglich statt
Bei der Pressekonferenz wurde große Freude über den Beschluss des Inklusionspakets bekundet. Dennoch waren sich die Behindetenvertreterinnen und -vertreter einig, dass eine Behinderung in Österreich mit weniger Bildung, kaum Beschäftigung, Diskriminierung im Alltag und oft Einsamkeit einhergehe und postulierten fünf Forderungen an die künftige Regierung.
1. Faire Chancen am Arbeitsmarkt
Volksanwalt Kräuter verweist auf ein dringend zu lösendes Problem: Bei Menschen mit Behinderungen wird häufig schon in jungen Jahren dauerhafte Arbeitsunfähigkeit festgestellt. Kräuter berichtet etwa von einer jungen Frau, die sich an die Volksanwaltschaft wandte: „Die 22-Jährige hat eine Lernschwäche und Epilepsie, deshalb wurde sie bereits dauerhaft für arbeitsunfähig erklärt.“ Sie erhielt daher keine Unterstützung vom AMS mehr. Dabei hätte die junge Frau gerne eine Teillehre als Floristin absolviert. „Junge Menschen dürfen nicht dauerhaft in die Sozial- und Behindertenhilfe gedrängt werden. Sie sollten die Chance haben, zu arbeiten und selbstbestimmt und unabhängig zu leben“, fordert Kräuter.
Generell ist Arbeitslosigkeit unter Menschen mit Behinderungen deutlich häufiger und dauert signifikant länger als bei nicht behinderten Menschen. Behindertenanwalt Hofer fordert daher eine Reduktion der Arbeitslosigkeit um 20 Prozent bis 2020. Dies könnte beispielsweise über die Schaffung einer eigenen Zielgruppe „Menschen mit Behinderungen“ beim AMS erreicht werden. Zugleich sollten die Lohnnebenkosten bei Neubeschäftigung eines Menschen mit Behinderung zumindest zeitlich befristet gesenkt werden.
2. Lohn statt Taschengeld
Rund 23.000 Menschen in Österreich, deren Leistungsfähigkeit unter 50 Prozent eines nicht behinderten Menschen liegt, sind in einer Tagesstruktur oder in einer Werkstätte beschäftigt. In diesen Beschäftigungswerkstätten erhalten sie völlig unabhängig vom Umfang ihrer Arbeitsleistungen jedoch nur ein Taschengeld in der Höhe von durchschnittlich 65 Euro im Monat. Diese Beschäftigungen werden rechtlich nicht als Arbeitsverhältnis angesehen. Die Beschäftigten sind nur unfall-, nicht aber kranken- oder pensionsversichert.
„Es widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention, Menschen mit Behinderungen gegen ein Taschengeld und ohne Pensionsversicherung arbeiten zu lassen“, so Hofer. Ziel sollte daher die sukzessive Angleichung der Beschäftigung in Werkstätten an reguläre Arbeitsverhältnisse sein. „Wie der Menschenrechtsbeirat der Volksanwaltschaft schon 2014 in seiner Expertise festgestellt hat, kann es in Extremfällen sogar zu Ausbeutung, und damit zu einer eklatanten Menschenrechtsverletzung kommen“, warnt Volksanwalt Kräuter.
3. Massiver Ausbau der Persönlichen Assistenz
„Persönliche Assistenz ermöglicht Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen. Es ist daher notwendig, dass sich die neue Bundesregierung endlich dieses wichtigen Themas annimmt und mit den Bundesländern ein bedarfsgerechtes Modell der Persönlichen Assistenz vereinbart und finanziert“, fordert Ladstätter. Derzeit leben etwa 1.300 bis 1.500 Personen mit Persönlicher Assistenz. Menschen mit Behinderungen, die am regulären Arbeitsmarkt beschäftigt sind oder eine Berufsausbildung machen, können vom Sozialministeriumservice (SMS) Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz oder im Ausbildungsbereich erhalten.
Für die Bewältigung der Alltags- und die Freizeitgestaltung wird die Persönliche Assistenz durch die Länder gefördert. Der Leistungsumfang ist aber in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich ausgestaltet. Ladstätter: „Die persönliche Assistenz muss bundesweit einheitlich geregelt sein. Menschen mit Lernschwierigkeiten sollen ebenfalls Anspruch auf diese Leistung haben.“
4. Inklusion auf allen Ebenen
Derzeit dominiert in der Öffentlichkeit das Bild von Menschen mit Behinderungen als schutzbedürftige Fürsorgeempfängerinnen und -empfänger, die in speziellen Einrichtungen besser aufgehoben wären. „Ein Leben inmitten der Gemeinschaft gemeinsam mit anderen zu führen ist ein Menschenrecht. Dass Menschen mit Behinderungen dazu angehalten sind, in Sondereinrichtungen zu lernen, zu arbeiten und zu leben, steht diesem Recht diametral entgegen“, so Wurzinger.
Menschen mit Behinderungen müssen selbstbestimmt leben können. Dafür braucht es das Verständnis für Vielfalt und Inklusion auf allen Ebenen: bei Bildung, Wohnen, Arbeit und Freizeit. „Das gelingt nur durch den stufenweisen Abbau von Sondereinrichtungen für Menschen mit Behinderungen und die Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten“, so Wurzinger weiter. Menschen mit Behinderungen sollen gemeindenah und nach individuellem Bedarf wohnen können, die Unterbringung in Großheimen entspricht nicht den menschenrechtlichen Standards. In großen Einrichtungen kann das Personal auf individuelle Wünsche und Bedürfnisse kaum eingehen – Selbstbestimmung findet dort keinen Platz.
5. Nationalen Aktionsplan nachschärfen
Volksanwaltschaft, Behindertenanwalt, Monitoringausschuss und Zivilgesellschaft kritisieren die bisherige Umsetzung des „Nationalen Aktionsplans (NAP) Behinderung“ als ineffektiv und unkoordiniert.
Der Nationale Aktionsplan Behinderung ist die Strategie des Bundes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Österreich hat die UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2008 ratifiziert und sich damit verpflichtet, die in der UN-Konvention festgelegten Standards durch österreichische Gesetze umzusetzen und zu gewährleisten.
„Aufgrund der unkoordinierten Aufarbeitung ist derzeit jedoch kein seriöser Umsetzungsstand bekannt“, sagt Wurzinger. Zudem sei kein Budget vorgesehen. Daher fordert Wurzinger, klare Indikatoren zur Umsetzung des NAP einzuführen, bei den gelisteten Maßnahmen nachzuschärfen sowie für eine adäquate Budgetierung der Maßnahmen zu sorgen.
Außerdem sollte eine qualitativ entsprechende Evaluierung nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden erfolgen. Aufgrund des Querschnittcharakters sollten die Länder und Fachressorts stärker eingebunden werden. „Der Nationale Aktionsplan Behinderung“, erläutert Wurzinger, „stellt die ideale Möglichkeit für Bund und Länder dar, endlich eine gemeinsame Vision in der Behindertenpolitik zu entwickeln und harmonisierte Pläne zu entwickeln und umzusetzen. Diese Möglichkeit sollte auch genutzt werden. Das würde das Leben von Österreicherinnen und Österreichern mit Behinderungen wesentlich erleichtern.“
Darüber hinaus ist die Einbindung der Zivilgesellschaft bei der Erstellung eines neuen NAP aus Sicht von Ladstätter ein besonderes Anliegen: „Die Zivilgesellschaft muss als wichtiger Teil der Gesellschaft ernst genommen werden. Nur mit Partizipation können nachhaltige Fortschritte im Behindertenbereich erzielt werden.“
Runder Tisch aller Parlamentsparteien
Volksanwaltschaft, Behindertenanwalt, Monitoringausschuss und Zivilgesellschaft kündigen im Hinblick auf die Umsetzung der Forderungen eine weitere gemeinsame Pressekonferenz an: „Nach Beschlussfassung werden wir kritisch analysieren, ob die neue Regierung geltenden internationalen Rechtsnormen und nationalen Standards für Menschen mit Behinderungen gerecht wird.“
„Die Anwesenden werden zudem die künftigen Behindertensprecherinnen und -sprecher aller Parlamentsparteien zeitnah zu einem runden Tisch in die Volksanwaltschaft einladen,“ so Kräuter abschließend.“
Quelle und Bildnachweis: Volksanwaltschaft, Bericht der Bundesregierung über die Lage der Menschen mit Behinderungen in Österreich 2016, BMASK