Werner Amon, Bernhard Achitz und Walter Rosenkranz als neue Volksanwälte bestellt
Am 13. Juni 2019 bestellte das Parlament neue Volksanwälte, die ab 1. Juli 2019 im Amt sein werden.
Die Funktionsperiode der derzeit im Amt befindlichen Mitglieder der Volksanwaltschaft Günther Kräuter, Peter Fichtenbauer und Gertrude Brinek endet mit 30. Juni 2019.
Die drei mandatsstärksten Parteien des Nationalrates haben das Recht, je eine Person zu nominieren. Der aus Werner Amon, Bernhard Achitz und Walter Rosenkranz vestehende Gesamtvorschlag für die Wahl der Mitglieder der Volksanwaltschaft wurde am 13. Juni 2019 im Nationalrat beschlossen.
Seitens des Parlamentsklubs der Österreichischen Volkspartei wurde Werner Amon, MBA für den Gesamtvorschlag nominiert, vom Klub der sozialdemokratischen Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Bernhard Achitz und vom Freiheitlichen Parlamentsklub Dr. Walter Rosenkranz vorgeschlagen.
Hohes Beschwerdeaufkommen bei der Volksanwaltschaft
Im Jahr 2018 wandten sich rund 16.000 Menschen mit individuellen Beschwerden an die Volksanwaltschaft. Das bedeutet ein Beschwerdeaufkommen von durchschnittlich 66 Beschwerdefällen pro Arbeitstag. In rund der Hälfte dieser Fälle veranlasste die Volksanwaltschaft ein detailliertes Prüfverfahren zur Frage, ob tatsächlich ein Missstand in der Verwaltung nachzuweisen ist.
Zudem ist die Volksanwaltschaft seit dem Jahr 2012 im Rahmen des Nationalen Präventionsmechanismus für den Schutz der Menschenrechte verantwortlich. Insgesamt sechs Kommissionen, die sich aus Expertinnen und Experten unterschiedlicher Fachbereiche zusammensetzen, kontrollieren dabei Einrichtungen, in denen es zum Entzug der Freiheit kommen kann. Im vergangenen Jahr gab es 520 derartige – zumeist unangekündigte – Kontrollbesuche.