MS-Zentren und Spezialambulanzen
Die Österreichische Gesellschaft für Neurologie (ÖGN) listet sämtliche MS-Zentren in den österreichischen Bundesländern auf.
Als MS-Zentrum werden sowohl neurologische Abteilungen an Spitälern als auch neurologische Ordinationen bezeichnet, welche die Kriterien der ÖGN erfüllen.
Die Österreichische Gesellschaft für Neurologie kann neurologischen Institutionen wie ärztlichen Praxen und Krankenhausambulanz bei Nachweis folgender Voraussetzungen die Bezeichnung „MS-Zentrum“ zuerkennen:
- Leitung der Institution durch einen Facharzt/eine Fachärztin für Neurologie oder Neurologie
und Psychiatrie. - Der Leiter/die Leiterin der Institution verfügt über die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Multipler Sklerose und nimmt regelmäßig an Weiterbildungsveranstaltungen zu diesen Themen teil.
- Der Leiter/die Leiterin der Institution hält sich an die aktuellen Therapieleitlinien der Österreichischen Gesellschaft für Neurologie und nimmt die Vorgaben des Erstattungskodex des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger in der jeweils aktuellen Version zur Kenntnis.
- Die Institution kann selbst oder im Rahmen von definierten Netzwerken alle Aspekte eines integrierten Behandlungskonzeptes anbieten.
- Die Institution erfüllt definierte strukturelle und organisatorische Voraussetzungen zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Multipler Sklerose.
- Die medizinische Dokumentation erfolgt entsprechend den Richtlinien der ÖGN.