Websites und Apps öffentlicher Stellen müssen barrierefrei sein
Web-Zugänglichkeits-Gesetz: Websites und Apps öffentlicher Stellen müssen barrierefrei sein Ab 23. September 2020 müssen Websites öffentlicher Rechtsträger den Barrierefreiheitsstandard AA gemäß den Web Content Accessibility Guidelines WCAG 2.1 aufweisen. Darüber hinaus muss eine Barrierefreiheits-Erklärung vorhanden sein, Beschwerden müssen entgegengenommen werden und Mängel innerhalb von zwei Monaten beseitigt werden. Das gesellschaftliche Ziel ist die vollständige Online-Barrierefreiheit.