Autofahren

Symbolbild Autofahren, Foto: Rudy and Peter Skitterians

Eine Einschränkung beim Lenken eines Fahrzeugs besteht nur dann, wenn Sie aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung (z.B. schwere Sehstörung, Koordinationsprobleme in den Beinen, u.a.) dazu nicht mehr in der Lage sind.

Ist diese körperliche Beeinträchtigung vorübergehend, wird es klug sein, für diesen Zeitraum auf das Lenken des Fahrzeugs zu verzichten.

Dauern die Beschwerden länger an, empfiehlt sich die Rücksprache mit der Neurologin/dem Neurologen.